1. Gesetzliche Grundlagen und Zuständigkeiten 🇨🇭

  • Nach Art. 6 Abs. 3 des Gesundheitsgesetzes (z. B. Kanton Zürich) müssen Veranstalter*innen bei Events mit erhöhtem Risiko für Leib und Leben ein sanitätsdienstliches Konzept erstellen und umsetzen. Kosten dafür trägt der Veranstalter  .
  • Grundlage sind die Richtlinien des Interverbands für Rettungswesen (IVR), die Veranstaltungsschutz und Erste Hilfe definieren – diese gelten als verbindliche Empfehlungen  .

2. Wann ist eine Eventsanität erforderlich

Nach den IVR‑Richtlinien, zusammengefasst in FAQs und Merkblättern:
  • Kein Sanitätsdienst nötig, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
    • unter 1’500 Besucher
    • Dauer ≤ 3 Stunden
    • Rettungsfahrzeit zur nächsten notärztlichen Versorgung ≤ 10 Minuten
    • geringes Verletzungsrisiko
    • keine Risikogruppen (z. B. viele ältere oder gesundheitlich angeschlagene Gäste) 
  • Wenn eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist – insbesondere bei mehr als 1’500 Gästen oder erhöhtem Risiko – ist ein Sanitätsdienst verpflichtend.

3. Pflichten der Veranstaltenden

  • Bei Veranstaltungen mit höherem Risiko oder vielen Teilnehmenden sind folgende Punkte zu beachten:
    • Erarbeitung eines Sanitätskonzepts durch die Veranstalterin/die Veranstalter 
    • Information der örtlichen Rettungsdienste (z. B. Notruf 144, regionale Rettungsorganisationen) mindestens 2–3 Monate im Voraus (je nach Kanton)

4. Inhalt eines sanitätsdienstlichen Konzepts

Ein vollständiges Konzept enthält typischerweise:
  • Risikoabschätzung der Veranstaltung (Menge, Stimmung, Publikumsstruktur)
  • Anzahl und Qualifikation des Personals (z. B. IVR-zertifizierte Sanitäter)
  • Sanitätsinfrastruktur (Behandlungszonen, Zelte, Rettungsfahrzeuge)
  • Kommunikations- und Übergabepunkte mit Rettungsdienst/Spitälern
  • Notfall- und Grossschaden-Management (z. B. bei Massenanfall)
 

!! Hinweis

Da die Umsetzung kantonal unterschiedlich gehandhabt wird, empfiehlt es sich in deinem Kanton das Merkblatt
 „Sanitätsdienstliche Versorgung bei Veranstaltungen“ zu holen